
Hygienemanagement und Hygienebeauftragter
Im Rahmen des Hygienemanagements sorgt ein Hygienebeauftragter dafür, dass die jeweiligen Hygienemaßnahmen, die der Hygieneplan einer Arztpraxis vorsieht, im Arbeitsalltag umgesetzt und stetig verbessert werden.
Laut IfSG (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten) sind Arztpraxen grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen. Allerdings unterscheiden sich dessen Anforderungen an Hygiene und Infektionsprävention je nach Leistungsspektrum und den damit verbundenen individuellen Abläufen innerhalb der jeweiligen Praxis.

Der Hygieneplan einer Arztpraxis muss folgende Punkte beinhalten:
-
Personalhygiene/Schutzmaßnahmen
-
Händehygiene (Händewaschen, hygienische/chirurgische Händedesinfektion, Händepflege)
-
Persönliche Schutzausrüstung
-
Dienst- und Arbeitskleidung
-
Wäschemanagement
-
-
Hygienemaßnahmen am Patienten
-
Hautdesinfektion bei Injektionen, Kapillarblutentnahmen, Venenpunktionen, andere Punktionen, operative Eingriffe/Operationen
-
Schleimhautdesinfektion
-
-
Flächenreinigung und -desinfektion
-
Maßnahmen, Mittel, Desinfektion/Reinigung von medizinischen Geräten
-
-
Aufbereitung von Medizinprodukten
-
Risikogruppen, Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung, Verpackung, Sterilisation, Lagerfristen von Sterilgut
-
-
hygienisch-mikrobiologische und -physikalische Routineuntersuchungen
-
Umgang mit Medikamenten
-
Abfallentsorgung
-
Erfassung/Meldung übertragbarer Krankheiten
Zu den Aufgaben eines Hygienebeauftragten gehören u.a.:
-
Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema Hygiene
-
Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans
-
Beratung und Unterstützung für die Praxisleitung zum Thema Einkauf und Verwendung von Desinfektionsmitteln oder hygienerelevante Anschaffungen
-
Sicherstellung und Kontrolle der Medikamentenbestände auf Haltbarkeit und Lagerung
-
Jährliche Überprüfung und Aktualisierung des Gefahrstoffkatasters
-
Jährliche Überprüfung der Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Produktblätter
-
Trinkwasserproben veranlassen, bei Bedarf Abklatschtests durchführen
-
Regelmäßige Rückmeldung an die Praxisleitung
Beispiel: Der hygienische Verbandswechsel
Der hygienische Verbandwechsel zählt im Hygieneplan einer Arztpraxis zu den Hygienemaßnahmen am Patienten. Dabei wird zwischen der Versorgung von chronischen und infizierten Wunden unterschieden. Eine persönliche Hygiene und vor allem eine hygienische Händedesinfektion gehört dabei in beiden Fällen zu einer der wichtigsten Grundlagen eines hygienischen Verbandwechsels.
Die optimale Versorgung von kritisch kolonisierten oder infizierten Wunden ist mit erheblichem hygienischem Aufwand verbunden. Die Auslöser einer Wundinfektion können neben pathogenen Bakterien auch Viren, Pilze oder Parasiten sein. Um nosokomiale Infekte beim Verbandwechsel zu vermeiden, müssen zusätzlich zu den Hygienemaßnamen, die auch bei der Versorgung von chronischen Wunden zu befolgen sind, zusätzlich besondere Maßnahmen zum Schutz der eigenen Person getroffen werden. Außerdem gilt es folgende Besonderheiten zu beachten:
-
Bei Verdacht auf eine Infektion sollte nach ärztlicher Anweisung ein Abstrich durchgeführt sowie eine geeignete Wundantiseptika verwendet werden.
-
Wundspüllösung (Wundantiseptika) anwärmen, um z. B. zusätzliche Schmerzen zu reduzieren.
-
Einhaltung der Grundsätze: Von außen nach innen reinigen. So reduzieren Sie die Gefahr von Kreuzkontaminationen.
-
Wirkstoffhaltige Wundauflagen wie z. B. silberhaltige Verbände dürfen nur in der Akutphase und max. 2 Wochen eingesetzt werden.