
Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung
Eine Vorsorgeuntersuchung dient zur Früherkennung von Erkrankungen und krankhaften Veränderungen, die in unterschiedlichen Lebensabschnitten auftreten können. Es ist sinnvoll, die Früherkennungsuntersuchungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen.
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien vom 01.01.2020" Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten Vorsorgeleistungen:
​
-
Die körperliche Untersuchung wird grundsätzlich jährlich durchgeführt.
-
Die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs und die Abnahme eines Abstrichs sind abhängig vom Alter.
​
​

​​​
Was gehört zur Jährlichen Krebsfrüherkennung?​
​
​
Jährlich ab 20 Jahren:
-
Gezielte Anamnese (Klärung von Beschwerden und Vorerkrankungen).
-
HPV-Impfstatus.
-
Gynäkologische Untersuchung.
-
Untersuchung der genitalen Hautregion.
-
Besprechung des Untersuchungsergebnisses mit Beratung der Patientin.
​
Jährlich zusätzlich ab 30 Jahren:
-
Untersuchung der Brust und der dazugehörigen Lymphknoten.
-
Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust.
-
Besprechung des Untersuchungsergebnisses mit Beratung der Patientin.​
​
Zusätzlich ab 50 Jahren:
-
Alle 2 Jahre Mammographie-Screening im Alter von 50 - 75 Jahren.
-
Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung.
-
Zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von (mindestens) 10 Jahren.
-
Alle 2 Jahre Untersuchung auf Blut im Stuhl, wenn keine Darmspiegelung erfolgt.
​
​
​
Wir führen bereits ab dem 20. Lebensjahr einmal im Jahr die Tastuntersuchung der Brust durch. Ziel ist neben einer besseren Früherkennung das Anlernen zur Selbstuntersuchung. Ebenfalls führen wir weiterhin eine Blutdruckmessung durch. Die erste gynäkologische Untersuchung findet im Normalfall nach dem ersten Geschlechtsverkehr statt. Eine Ausnahme ist der Verdacht auf eine gynäkologische Erkrankung.
Wie sind die Richtlinien zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs?
​
​
Ab dem vollendeten 20. – 34.Lebensjahr:
Jährlicher Zellabstrich vom Gebärmutterhals für die zytologische Untersuchung (PAP-Test).
​
Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr ohne Altersobergrenze:
Alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung) mittels PAP-Abstrich und HPV-Abstrich (human Papillomaviren).
​
​
​
WAS HEISST KREBSFRÜHERKENNUNG?​
​
-
Krebsfrüherkennung kann den Behandlungserfolg und die Heilungschancen verbessern.
-
Krebsfrüherkennung bedeutet Diagnose in einem gut behandelbaren Frühstadium, bevor ein Tumor Symptome verursacht.
-
Krebsfrüherkennung ist neben Vorbeugung und Behandlung eine wichtige Säule zur Krebsbekämpfung.
-
Krebsfrüherkennung bestimmt sich nach gesetzlichen Regelungen, die festlegen, für welche Krebsarten und Altersgruppen in welchen Abständen Untersuchungen vorgesehen sind.